OVG Nordrhein-Westfalen - Beschluss vom 13.10.2023 (4 E 595/23)
Auf die Beschwerde des Antragstellers wird die Streitwertfestsetzung in dem Beschluss des Verwaltungsgerichts Minden vom 15.8.2023 geändert. Der Streitwert wird für das erstinstanzliche Verfahren auf bis zu 500,00 Euro [...]