BFH - Beschluss vom 01.04.2005 (IX B 160/04)
Das Rechtsmittel ist unzulässig, weil die Nichtzulassungsbeschwerde nicht wirksam eingelegt wurde. Vor dem Bundesfinanzhof muss sich --wie auch aus der Rechtsmittelbelehrung in dem vorbezeichneten Urteil hervorgeht-- [...]