BFH - Urteil vom 13.06.1989 (VIII R 47/85)
I. Die M GmbH, Klägerin und Revisionsklägerin zu 1 (Klägerin zu 1 - GmbH), war Inhaberin eines Handelsgeschäfts. Dieses hatte zunächst den Handel mit Damenoberbekleidung, später auch die Produktion von Oberbekleidung [...]