BFH - Beschluss vom 26.04.2005 (I B 243/04)
Die Beschwerde ist unzulässig. 1. Die Klägerin und Beschwerdeführerin (Klägerin) hat nicht schlüssig vorgetragen, dass das Finanzgericht (FG) seiner Entscheidung einen von einem Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) oder [...]