BFH - Beschluss vom 17.05.2005 (XI B 175/03)
Die Beschwerde ist unzulässig. Ihre Begründung entspricht nicht den Anforderungen des § 116 Abs. 3 Satz 3 der Finanzgerichtsordnung (FGO). Die Verfahrensrüge, das Finanzgericht (FG) habe den Sachverhalt unzureichend [...]