FG Rheinland-Pfalz - Urteil vom 18.10.2002 (3 K 1503/02)
Der Kläger bezog im Jahr 2001 für seine beiden Söhne S, geb. am 15.7.1981, und S. L., geb. am 14.3.1983 Kindergeld, da sich die beiden Kinder noch in Berufs- bzw. Schulausbildung befanden. Ausweislich der Akten lebten [...]