BFH - Beschluß vom 10.09.1997 (X B 5/97)
Das Rechtsmittel ist unbegründet. Der Zulassungsgrund, auf den die Beschwerde allein gestützt wird, ein Verfahrensmangel i.S. des § 115 Abs. 2 Nr. 3 der Finanzgerichtsordnung (FGO), ist nicht gegeben bzw. nicht in der [...]