OLG Hamburg - Beschluss vom 23.01.2025 (3 W 51/24)
1. Die Antragstellerin wird des Rechtsmittels der sofortigen Beschwerde für verlustig erklärt. 2. Die Antragstellerin hat die Kosten des Beschwerdeverfahrens zu tragen. 3. Unter Abänderung der Streitwertfestsetzung im [...]