BFH - Beschluß vom 17.12.1998 (VI S 14/98)
Der Antrag auf Beiordnung eines Notanwalts i.S. des § 78b der Zivilprozeßordnung (ZPO) für die beabsichtigte Beschwerde ist zwar statthaft, kann aber in der Sache keinen Erfolg haben. 1. Gemäß § 78b Abs. 1 Satz 1 ZPO [...]