FG Hessen - Urteil vom 29.11.2017 (4 K 1709/15)
- Der Haftungsbescheid vom 01.09.2016 wird dahingehend abgeändert, dass für die Arbeitnehmer der Lohnsteuerhaftungsbetrag jeweils auf 40 % herabgesetzt wird, so dass sich ein Gesamthaftungsbetrag von 152.014 € zzgl. [...]