FG Rheinland-Pfalz - Urteil vom 19.06.2009 (5 K 2428/07)
Streitig ist, ob der Beklagte den unter dem Vorbehalt der Nachprüfung ergangenen Einkommensteuerbescheid für 2001 vom 13. Dezember 2002 mit Bescheid vom 18. Mai 2005 ändern und die Bildung einer Ansparrücklage versagen [...]