BFH - Beschluss vom 06.11.2006 (VII S 38/06)
Soweit eine Gegenvorstellung --wie sie der Antragsteller ausdrücklich erhoben hat-- nach Schaffung der Möglichkeit einer Anhörungsrüge durch § 133a der Finanzgerichtsordnung (FGO) weiterhin für zulässig gehalten wird [...]