BGH - Beschluss vom 13.02.2023 (III ZR 69/22)
Die Erinnerung der Beklagten gegen die Kostenrechnung vom 23. Dezember 2022 (Kassenzeichen XXX) wird zurückgewiesen. Diese Entscheidung ergeht gerichtsgebührenfrei. Außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet. 1. [...]