BFH - Beschluss vom 25.05.2023 (IV S 10/23)
Die Anhörungsrüge der Klägerin gegen den Beschluss des Bundesfinanzhofs vom 08.03.2023 - IV B 35/22 wird als unbegründet zurückgewiesen. Die Kosten des Verfahrens hat die Klägerin zu tragen. Es kann dahinstehen, ob die [...]