BGH - Beschluss vom 08.02.2023 (1 StR 376/22)
1. Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts Arnsberg vom 23. September 2021, soweit es ihn betrifft, im Ausspruch über die Einziehung des Wertes von Taterträgen aufgehoben; die Einziehung [...]