BFH - Beschluss vom 20.10.2005 (II B 39/05)
I. Der Kläger und Beschwerdeführer (Kläger) kaufte im November 1997 ein Grundstück und verkaufte es im November 1998 weiter, und zwar nach seinen Angaben wegen nachträglich bekannt gewordener Mängel, deren Beseitigung [...]