BFH - Beschluss vom 24.11.2004 (VI B 96/03)
Es kann dahingestellt bleiben, ob die Beschwerde den Darlegungsanforderungen nach § 116 Abs. 3 Satz 3 der Finanzgerichtsordnung (FGO) genügt, sie ist jedenfalls unbegründet. Es fehlen die erforderlichen Angaben dazu, [...]