FG Hamburg - Urteil vom 12.11.2002 (VII 122/01)
Zweck des Klägers ist nach § 2 Abs. 1 seiner Satzung vom 28.06.1995 die Förderung der Systematischen und Vergleichenden Musikwissenschaft im In- und Ausland. Er verwirklicht seine Zwecke nach § 2 Abs. 2 seiner Satzung [...]