FG Köln - Urteil vom 05.10.2016 (5 K 3654/14)
Die Klage wird abgewiesen. Die Kosten des Verfahrens werden der Klägerin auferlegt. Streitig ist die Bemessungsgrundlage für die dem Grunde nach unstreitig entstandene Grunderwerbsteuer aufgrund des notariell [...]