BFH - Beschluss vom 02.09.2005 (I B 56/05)
Die Verbindung der Beschwerden beruht auf § 73 Abs. 1 der Finanzgerichtsordnung (FGO). Der Senat entscheidet gemäß § 116 Abs. 5 Satz 2 FGO mittels Kurzbegründung. Die Beschwerden sind nicht zulässig erhoben, sie waren [...]