FG Hessen - Urteil vom 02.11.2016 (4 K 90/16)
1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Die bis zum 02.09.2016 entstandenen Kosten des Verfahrens haben die Klägerin zu 54,38 % und der Beklagte zu 45,62 % zu tragen. Die übrigen Kosten des Verfahrens hat die Klägerin allein [...]