BGH - Beschluss vom 07.01.2025 (1 StR 393/23)
Die Revision der Einziehungsbeteiligten M. GmbH gegen das Urteil des Landgerichts Hamburg vom 23. März 2023 wird als unbegründet verworfen (§ 349 Abs. 2 StPO). Die Beschwerdeführerin hat die Kosten ihres Rechtsmittels [...]