FG Münster - Beschluss vom 02.07.2024 (4 V 408/24)
Die Vollziehung des Haftungsbescheides vom 12.10.2023 wird bis einen Monat nach Bekanntgabe der Entscheidung über den Einspruch vom 27.10.2023 oder einer anderweitigen Erledigung des Einspruchsverfahrens ausgesetzt. [...]