LSG Nordrhein-Westfalen - Beschluss vom 11.09.2025 (L 8 R 260/24)
Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts Gelsenkirchen vom 20.03.2024 wird zurückgewiesen. Kosten haben die Beteiligten einander auch im Berufungsverfahren nicht zu erstatten. Die Revision wird [...]