OLG Karlsruhe - Beschluss vom 21.08.2025 (12 W 14/25)
Auf die Beschwerde der Beklagten wird der Beschluss des Landgerichts Karlsruhe vom 19.03.2025, Az. 21 O 325/23, abgeändert: Der Streitwert wird für die erste Instanz auf 26.226,94 € festgesetzt. I. Mit ihrer sofortigen [...]