BFH - Beschluss vom 26.01.2006 (III B 166/05)
1. Die Beschwerde ist zulässig. Sie ist nicht durch § 128 Abs. 2 der Finanzgerichtsordnung (FGO) ausgeschlossen. Denn die Entscheidung über die Art und Weise von Akteneinsicht stellt keine prozessleitende Verfügung im [...]