BFH - Beschluß vom 30.05.2001 (X B 7/01)
Das Rechtsmittel ist teils unbegründet, weil die geltend gemachten Zulassungsgründe nicht vorliegen, teils unzulässig, weil die Kläger und Beschwerdeführer (Kläger) innerhalb der Beschwerdefrist ihrer Darlegungspflicht [...]